Liebe Kolleginnen und Kollegen,
seit unserer Wahl im September ist bereits einige Zeit vergangen. Zeit, die wir - die Mitglieder der Bezirksfrauenvertretung Rheinland - genutzt haben um in die Planung für das nächste Jahr einzusteigen. Und langsam nimmt das Programm Formen an.
Die erste Frauenarbeitstagung nach Fusion wird voraussichtlich vom 02.03. - 03.03.2018 in Bad Godesberg stattfinden. Näheres zu dem konkreten Programm und natürlich die Einladung gibt es Anfang nächsten Jahres. Wir bitten die Frauenvertreterinnen sich den Termin schon einmal freizuhalten.
Außerdem freihalten sollten sich interessierte Kolleginnen und Kollegen den 20.02.2018. An diesem Termin findet in Düsseldorf im Hotel Melia die frauenpolitische Fachtagung des dbb NRW statt. Unter dem Motto
"Beurteilt - Verurteilt? Weibliche Karrieren in der digitalen Welt"
wendet sich die dbb Frauenvertretung dem Thema Geschlechtergerechtigkeit im öffentlichen Dienst zu. Dabei wirft sie auch einen Blick auf die Auswirkung von Veränderungen in den Arbeitsprozessen auf das Beurteilungswesen.
Ebenfalls in Planung sind derzeit 4 Frauennachmittage, die - sowohl über das Jahr als auch räumlich über das Gebiet des Bezirksverbandes verteilt - interessierten Frauenvertreterinnen und Frauen die Gelegenheit geben sollen Einblick in aktuelle Themen der Frauenvertretung zu bekommen und aktuelle Probleme gemeinsam zu diskutieren.
Zuletzt möchten wir noch auf einige aktuelle und/oder lesenswerte Infos hinweisen:
- Landesfraueninfo November 2017
- Im neuen dbb-Magazin 12/2017 (auch online abrufbar auf den Seiten des dbb) finden Sie gleich mehrere Artikel zum Thema Gleichstellung
- Urteil des Landesverfassungsgerichtes Mecklenburg Vorpommern (LVerfG 7/16) vom 10.10.2017: "Gleichstellungsbeauftragte muss weiblich sein" nicht verfassungswidrig
- Außerdem erinnern wir noch einmal alle Kolleginnen und Kollegen mit 3 und mehr Kindern an das Verfahren zur Alimentation kinderreicher Familien. Ein Musterwiderspruch hierzu ist u. a. auf der Seite des dbb oder der DSTG NRW erhältlich. Der Einspruch muss bis Jahresende eingelegt werden.
Die Bezirksfrauenvertretung wünscht Ihnen und Ihren Angehörigen schöne Feiertage und einen guten und gesunden Start in das neue Jahr!