Liebe Mitglieder,
gemäß unserer Satzung sind die Beitragsanpassungen an die Gehalts- und Besoldungssteigerungen gekoppelt. Allerdings mit einer 12-monatigen Verzögerung. D.h. die Gehalts-/Besoldungserhöhung zum 1.1.2020 wirkt sich auf unsere Beiträge erst ab dem 1.1.2021 aus.
Wie Sie es aus den Vorjahren kennen, bedeutet dies eine Anpassung lediglich im Cent-Bereich, für die Anwärter erhöht sich der Beitrag gar nicht.
Hier ein Überblick über die Beitragsänderungen:
- Anwärter - keine Änderung
- Angehörige des einfachen Diensts bzw. vergleichbare Regierungsbeschäftigte Anhebung von 25 bis 30 Cent
- Angehörige des mittleren Diensts bzw. vergleichbare Regierungsbeschäftigte - Anhebung von 30 bis 35 Cent
- Angehörige des gehobenen Diensts bzw. vergleichbare Regierungsbeschäftigte - Anhebung von 35 bis 50 Cent
- Angehörige des höheren Diensts bzw. vergleichbare Regierungsbeschäftigte - Anhebung von 50 bis 65 Cent
Ausgenommen sind nur die Mitglieder der Besoldungsgruppen A 15 / A 16, bei denen die letzte Stufe der Anhebung des Höchstbeitrags wirksam wird.
Die neue Beitragstabelle und die Beitragsordnung können Sie unter www.dstg-rheinland.de/dstg-rheinland/beitraege einsehen.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Kleischmann
- Vorsitzender -