13.05.2021

Kurzmeldung: Alle Landesbeschäftigten nun in der Priorisierungsgruppe 3

Die NRW-Landesregierung hat mit Wirkung vom 12.05. alle Beschäftigten in den Landesverwaltungen der Gruppe 3 für die Corona-Schutzimpfungen zugeordnet.

 

Damit können sich nun alle Beschäftigten der Finanzverwaltung bei niedergelassenen Ärzten auf die Terminliste setzen lassen. Die entsprechenden Bescheinigungen der Dienststellen werden erst zum Impftermin benötigt.

 

Die Regelung gilt ausdrücklich in allen Verwaltungen. Finanzstaatssekretär Dr. Opdenhövel verbindet die Mitteilung mit einem Dank für das große Engagement der Kolleginnen und Kollegen in den Finanzämtern.

 

Die DSTG begrüßt diese längst fällige Entscheidung, denn als systemrelevantes Ressort hat die Finanzverwaltung einmal mehr ihre Leistungsfähigkeit im Verlauf der Corona-Pandemie bewiesen.

 

Weitere Infos stehen aus - es bleibt abzuwarten, ob in zeitlicher Nähe tatsächlich Impftermine an die Beschäftigten der Finanzverwaltung vergeben werden können. Deutliche regionale Unterschiede (mehr Impfmöglichkeiten als Nachfrage und umgekehrt) und örtliche Begebenheiten bei den Ärzten werden sicherlich Einfluss haben.