25.03.2024

EK2023 Besoldungsgespräche abgeschlossen: 1 zu 1 ohne WENN und ABER!

Am 19.03.2024 trafen sich die Gewerkschaften und Landesregierung zum vereinbarten 2. Teil der Besoldungsgespräche. Ministerpräsident Hendrik Wüst und Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk stellten klar, dass es in NRW bei der 1:1 Übertragung des Tarifabschlusses auf Beamte und Versorgungsempfangende bleiben wird.

 

Damit wird die Zusage aus dem Dezember 2023 eingelöst. Die DSTG NRW war mit ihrem Vorsitzenden als Mitglied der vierköpfigen Delegation des DBB NRWs unmittelbar beteiligt.

 

Die Zusage vom 12.12.2023 zur zeit- und wirkungsgleichen Umsetzung des TV-L Tarifabschlusses hat Bestand. Das war die Kernaussage im 2. Teil des Besoldungsgespräches zwischen Landesregierung und den Gewerkschaften aus DBB und DGB. Das Format ist bundesweit einmalig und wurde 2014, unter Mitwirkung der DSTG, etabliert. Von Anfang an sind wir dort direkt vertreten und können so im Interesse unserer Mitglieder Einfluss nehmen.

 

Weitere Details der Besoldung in NRW wurden diskutiert. So soll u.a. das Thema "Jobrad" im Rahmen der in Kürze anlaufenden Gespräche zur Modernisierungsoffensive behandelt werden. Damit es schnell und unkompliziert geht hatte die DSTG vorgeschlagen, die Aufnahme der Anschaffungskosten eines Rades in die Vorschussrichtlinien zu prüfen.

 

Mit dem angesprochenen Modernisierungsgesetz, dass im Sommer zu diskutieren sein wird, sollen mehrere komplexe Detailfragen der Besoldung in NRW neu geregelt werden. Nicht immer im Einvernehmen mit den Gewerkschaften. Auch die Frage der Verfassungsfestigkeit der Gesamtalimentation wird zu behandeln sein. Das wird spannend. Bleibt zu hoffen, dass die offene Gesprächsatmosphäre der Besoldungsgespräche auch Bestand hat, wenn die Themen konfliktträchtiger werden. Und das werden sie!

 

Zum Thema "Einstieg in den Ausstieg aus der 41-Std.-Woche" erreichten die Gewerkschaften außer der bekannten Ablehnung keine verwertbare Aussage der Landesregierung. Dennoch haben die Gewerkschaften das Thema angesprochen und werden es auch beim Modernisierungsgesetz wieder thematisieren. Schließlich handelt es sich hier um eine der größten Ungerechtigkeiten des Dienstrechtes und einen erheblichen Wettbewerbsnachteil bei Personalgewinnung und -bindung.

 

Zur Umsetzung der Besoldungserhöhung bedarf es eines Besoldungserhöhungsgesetzes, dass kurzfristig in den parlamentarische Lauf gegeben wird. Da die erste Auszahlung erst im November sein wird (Inflationsausgleichsprämie ist bereits beschlossen), bleibt für die gesetzliche Umsetzung noch Zeit.