19.12.2017

Beitragsanpassung zum 01.01.2018

Liebe Mitglieder,

 

2017 war ein erfolgreiches Jahr für die DSTG! Es ist uns nicht nur gelungen, den Beförderungsstopp aufgrund der Rechtsstreitigkeiten rund um die Frauenförderung aufzulösen. Die Beförderungsperspektiven sind so gut wie lange nicht mehr und werden auch mittelfristig so bleiben. 250 zusätzliche Finanzanwärter wurden eingestellt und mit dem Haushaltsentwurf 2018 ist noch Mal eine weitere Erhöhung vorgesehen. Die vorgesehene 0,2%ige Besoldungskürzung (Zuführung Versorgungsrücklage) im Rahmen der linearen Besoldungsanpassung konnte verhindert werden und zum 1.1.2018 bekommen Beamte und Regierungsbeschäftigte zeitgleich mehr Gehalt.

 

Im Tarifbereich wird die Einstellungspraxis im nächsten Jahr fortgeführt und auch Höhergruppierungen sind endlich wieder möglich. Darüber hinaus ist es uns gelungen, die Themen Liegenschaften und Sanierung von Gebäuden sowie die personelle Situation des Bau- und Liegenschaftsbetrieb in den politischen Fokus zu rücken.

 

Wir haben also gute und erfolgreiche Gewerkschaftsarbeit geleistet! Und gute Arbeit braucht Ressourcen.

 

Um dies auch weiterhin gewährleisten zu können, kommen wir nicht umhin, aufgrund der allgemein bekannten Kostensteigerungen die Beiträge ab dem 1. Januar 2018 geringfügig anzuheben. Wie Sie es von uns gewohnt sind, passen wir unsere Beiträge lediglich im Cent-Bereich an. Die Mitgliedsbeiträge dienen ausschließlich zur Kostendeckung. Überschüsse werden von uns nicht angestrebt.

 

Durch die Fusion der Bezirksverbände Düsseldorf und Köln zum Bezirksverband Rheinland, ergeben sich aber auch einige strukturelle Änderungen. Diese sind im Einzelnen: ?

 

  • Teilzeitbeschäftigte mit einem Beschäftigungsumfang von 50% und weniger, zahlen nur noch den hälftigen Beitrag (neu für die Mitglieder des Bezirksverbandes Düsseldorf, dort bisher 75%). ?
  • Der Mindestbeitrag wird auf 6,50 € festgelegt (neu für die Mitglieder des Bezirksverbandes Düsseldorf, dort bisher 5,65 €). Dieser Betrag stellt die Summe der von uns abzuführenden Beiträge (DSTG Bund, DBB etc.) dar. ?
  • Der Höchstbeitrag, bislang ein fester Betrag, wird an den Beitrag eines Mitglieds der Besoldungsgruppe A 15 gekoppelt. Der Betrag steigt ab 2019 in drei Stufen auf den Beitrag eines Mitglieds der Besoldungs-gruppe A 16 (neu für alle Mitglieder). ?
  • Die Beitragssteigerungen der nächsten Jahre erfolgen - zeitverzögert um ein Jahr - jeweils in Höhe des linearen Tarif- bzw. Besoldungsabschlusses.

 

Überblick über die Beitragsänderungen:

 

  • für Angehörige des einfachen Dienstes bzw. vergleichbare Regierungsbeschäftigte eine Anhebung von 35 bis 85 Cent 
  • für Angehörige des mittleren Dienstes bzw. vergleichbare Regierungsbeschäftigte eine Anhebung von 5 bis 75 Cent § für Angehörige des gehobenen Dienstes bzw. vergleichbare Regierungsbeschäftigte eine Anhebung von 0 bis 95 Cent
  • für Angehörige des höheren Dienstes bzw. vergleichbare Regierungsbeschäftigte eine Anhebung von 0 bis 100 Cent (Ausnahme: Änderung Höchstbetrag)

Die Beiträge für Anwärter bleiben unverändert. Die neue Beitragstabelle und die Beitragsordnung können Sie unter

 

www.dstg-rheinland.de/dstg-rheinland/beitraege

 

einsehen.

 

Die Beitragsordnung wurde gemeinsam mit Vertretern der Ortsverbände im Vorfeld entwickelt und von den knapp 250 Delegierten des 1. Bezirksverbandstages fast einstimmig genehmigt.

 

Mit dieser behutsamen Anhebung nehmen wir die zwingend notwendige Beitragsanpassung und Harmonisierung vor. Wir achten gleichzeitig darauf, die finanziellen Belastungen für Sie nicht zu sehr zu erhöhen. Unsere sparsame und verantwortungsbewusste Haushaltsführung unterliegt der jährlichen Überprüfung durch unabhängige Rechnungsprüfer und dem Hauptvorstand, unser zweithöchstes Gremium zwischen den Bezirksverbandstagen.

 

Danke, dass Ihnen die gute Arbeit der DSTG Ihren Beitrag wert ist!