Teilnahmebedingungen für den Wettbewerb „Top 3 der Steuerungerechtigkeiten“

Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind nur Mitglieder der Deutschen Steuer-Gewerkschaft bzw. der Bayerischen Finanzgewerkschaft.

 

Formale Anforderungen an den eingereichten Vorschlag

Die Einreichung muss vollständig, fristgerecht und online in dem dafür vorgesehenen Datenfeld erfolgen. Vorschläge können in der Zeit vom 07.05.- 07.07.2019 online unter www.tag-der-steuergerechtigkeit.de eingereicht werden. Auf anderem Weg eingehende Vorschläge oder Ergänzungen zu Vorschlägen werden bei der Prämierung nicht berücksichtigt. Jedes DSTG/bfg-Mitglied kann nur einen Vorschlag einreichen. Gehen mehrere Vorschläge eines Mitglieds ein, wird nur der Vorschlag berücksichtigt, der zeitlich zuerst eingegangen ist. Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, dass ihre Vorschläge nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, insbesondere das Steuergeheimnis beachtet wird. Der Veranstalter behält sich vor, die Frist zur Einreichung der Vorschläge zu verlängern.

 

Prämierung

Die Auswahl der drei besten Vorschläge (TOP 3 der Ungerechtigkeiten im Steuerrecht) erfolgt durch eine unabhängige Jury. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung der Preise ist nicht möglich.

 

Die Reise-/ Unterbringungskosten für die mit der Prämierung verbundene Teilnahmemöglichkeit an der Zentralveranstaltung zum Tag der Steuergerechtigkeit am 25. September 2019 im CongressCentrum Oberhausen werden nur bei tatsächlicher Teilnahme übernommen. Eine Auszahlung fiktiver Reise-/ Unterbringungskosten statt Teilnahme erfolgt nicht. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar.

 

Übertragung der Nutzungsrechte an die DSTG

Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin überträgt die Nutzungsrechte des eingereichten Vorschlags vollumfänglich an die Deutsche Steuer-Gewerkschaft. Die Nutzungsrechte werden unabhängig von einer Prämierung des Vorschlags übertragen. Die Übertragung erfolgt unentgeltlich. Die Teilnehmer versichern, dass ihr Vorschlag frei von Rechten Dritter ist.

 

Bild- und Tonaufnahmen

Die DSTG beabsichtigt, Foto-, Video- und Tonaufnahmen, die im Rahmen der Preisverleihung/ der Zentralveranstaltung gemacht werden, für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation selbst und durch Dritte zu nutzen und zu veröffentlichen. Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin willigt mit Einreichung seines/ ihres Vorschlags für den Fall der Prämierung in die Nutzung seines/ ihres Namens sowie des Foto-, Video- und Tonmaterials von seiner/ ihrer Person ohne zeitliche und örtliche Begrenzung ein. Diese Einwilligung bleibt auch nach Beendigung der Aktion bestehen und kann jederzeit für die Zukunft per Mail an DSTG-Bund@t-online.de widerrufen werden. Im Falle des Widerrufs werden verwendete Foto-, Video- und Tonaufnahmen zeitnah aus dem Internet entfernt, vorhandene gedruckte Medien werden vollständig aufgebraucht.

 

Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam, unzulässig oder undurchführbar sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt.