Beiträge

Gemäß § 12 der geltenden Satzung ist der Bezirksverband ermächtigt, Beiträge zu erheben. Jedes Mitglied hat gem. § 11 der Satzung seinen laufenden Beitrag an den Bezirksverband zu zahlen. Näheres regelt nach § 12 Abs. 1 der geltenden Satzung die Beitragsordnung.

 

Diese Beitragsordnung ist auf dem 1. Bezirksverbandstag des Bezirksverbandes Rheinland am 28.09.2017 beschlossen worden. Sie tritt zum 01.01.2018 in Kraft.

 

Die monatlichen Beiträge, gestaffelt nach Besoldungs- und Vergütungsgruppe ab dem 01.01.2022, können der eigens hierfür erstellen Beitragstabelle entnommen werden.

Beiträge Rheinland ab dem 01.01.2024

Beitragsordnung vom 01.01.2018